Informationen für potenzielle Käufer und Verkäufer
Vorbemerkung
Es ist gut zu wissen, dass Heimzu.de selbst keine Makleraktivitäten betreibt und kein „Leadgenerator“ ist. Ein Leadgenerator ist ein Unternehmen, das Daten von potenziellen Kunden gegen eine Gebühr des Maklers an den jeweiligen Makler weiterleitet. Diese Website unterstützt professionelle Immobilienmakler bei der Erstellung von Dienstleistungsverträgen mit Konsumenten. Dafür zahlt der Makler einen geringen jährlichen Beitrag, die nicht transaktionsbezogen ist.
Die Seiten, die sich an Konsumenten richten, haben im Wesentlichen die Absicht, Konsumenten darüber zu informieren, was ein Dienstleistungsvertrag mit einem Immobilienmakler für das Vertragsverhältnis bedeutet. Vollständigkeit ist dabei nicht das Ziel; ausführlichere Informationen sollten die Konsumentenverbände bereitstellen können. Der Konsument bleibt immer selbst dafür verantwortlich, wie und was er vertraglich mit einem Immobilienmakler vereinbart. Es ist die Aufgabe des vom Konsumenten gewählten Immobilienmaklers, seinem (zukünftigen) Kunden die Folgen eines Dienstleistungsvertrags klar zu erklären, ehe dieser vom Konsumenten akzeptiert und unterzeichnet wird.
Alles klar?
Ist Ihnen wirklich klar, was ein Makler für Sie tun würde, wenn Sie ihn bitten würden, Ihre Wohnimmobilie zu verkaufen bzw. nach einer geeigneten Wohnimmobilie für Sie zu suchen? Oder bestehen Ihre diesbezüglichen Vorstellungen aus Vermutungen und Erwartungen?
Viele Immobilienmakler beschreiben ihre Dienstleistungen als „umfangreich“. Dies ist jedoch nicht präzise genug, um Missverständnisse zu vermeiden. In einem Vertrag mit einem Immobilienmakler sollten die angebotenen Dienste beschrieben werden. Nur wenn das Dienstpaket des Immobilienmaklers auf die Bedürfnisse eines Konsumenten beim Kauf oder Verkauf eines Eigenheims abgestimmt ist, kann der Kauf- oder Verkaufsprozess ohne Enttäuschung verlaufen.
Der Maklervertrag, der bisher von den meisten Immobilienmaklern verwendet wurde, bietet dem Auftraggeber nicht genügend Sicherheiten; ein Kauf- oder Verkaufsauftrag an einen Immobilienmakler sollte besser in einem Dienstleistungsvertrag festgehalten werden. Sowohl der Maklervertrag als auch der Dienstleistungsvertrag (im BGB Dienstvertrag genannt) sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Für den Dienstvertrag enthält das BGB nur allgemeine Regeln zu vielen Arten von Diensten. Aus diesem Grund wurde ein Muster-Dienstleistungsvertrag für den Kauf und Verkauf von Immobilien durch einen Makler erstellt.
Der Muster-Dienstleistungsvertrag, der professionellen Immobilienmaklern über diese Website zur Verfügung steht, bietet Konsumenten Klarheit über ihr Vertragsverhältnis mit dem Makler. Dank verschiedener Optionen kann der Dienstleistungsvertrag auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten werden.
Den für Sie am besten geeigneten Makler wählen Sie selbst, auch wenn Sie Käufer sind! Der von Ihnen gewählte Immobilienmakler kann nach der Registrierung über Heimzu.de die von Ihnen gemeinsam getroffenen Vereinbarungen im Online-Muster-Dienstleistungsvertrag festhalten.
Verkäufer erfahren hier mehr über die Vorteile des Dienstleistungsvertrags bei Verkauf.
Wohnungssuchende und Käufer lesen hier mehr über die Möglichkeiten des Dienstleistungsvertrags bei Kauf.